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   BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78   

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https://dejure.org/1978,842
BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78 (https://dejure.org/1978,842)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1978 - 1 DB 22.78 (https://dejure.org/1978,842)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1978 - 1 DB 22.78 (https://dejure.org/1978,842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einheit des Dienstvergehens - Dienstvorgesetzte - Einleitungsbehörde - Verfehlungen eines Beamten - Disziplinarverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 123
  • DÖV 1979, 334
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
    Hat die Behörde aber verkannt, daß ihr ein Ermessen zusteht, so ist dieses nicht pflichtgemäß ausgeübt und damit ebenso rechtsfehlerhaft wie im Fall einer Ermessensüberschreitung oder eines Ermessensmißbrauchs (BVerwGE 10, 202 [204]; 11, 95 [97]; 48, 81 [84]; vgl. auch Knack, VwVfG, 1976, § 40 Bz 9, 2).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
    Hat die Behörde aber verkannt, daß ihr ein Ermessen zusteht, so ist dieses nicht pflichtgemäß ausgeübt und damit ebenso rechtsfehlerhaft wie im Fall einer Ermessensüberschreitung oder eines Ermessensmißbrauchs (BVerwGE 10, 202 [204]; 11, 95 [97]; 48, 81 [84]; vgl. auch Knack, VwVfG, 1976, § 40 Bz 9, 2).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
    Hat die Behörde aber verkannt, daß ihr ein Ermessen zusteht, so ist dieses nicht pflichtgemäß ausgeübt und damit ebenso rechtsfehlerhaft wie im Fall einer Ermessensüberschreitung oder eines Ermessensmißbrauchs (BVerwGE 10, 202 [204]; 11, 95 [97]; 48, 81 [84]; vgl. auch Knack, VwVfG, 1976, § 40 Bz 9, 2).
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
    Entscheidend ist dabei nicht die Kenntniserlangung durch bestimmte Personen, sondern in der Regel die Tatsache, daß der einschlägige Vorgang in den Geschäftsbereich der Behörde gelangt ist (BVerwGE 34, 113 [120]).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    21 Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 4. September 1978 BVerwG 1 DB 22.78 BVerwGE 63, 123 , vom 9. Juni 1983 BVerwG 1 D 44.83 BVerwGE 76, 90 und vom 11. Februar 2000 BVerwG 1 DB 20.99 BVerwGE 111, 54 ) gebietet der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens nicht nur, das durch mehrere Verfehlungen zutage getretene Fehlverhalten eines Beamten einheitlich zu würdigen, sondern schließt die Notwendigkeit der einheitlichen Betrachtung aller einem Beamten zur Last gelegten Pflichtverletzungen es grundsätzlich aus, für jede einzelne Verfehlung gesondert eine Disziplinarmaßnahme zu bestimmen.
  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

    Liegen dem Dienstvorgesetzten oder der Einleitungsbehörde Vorgänge über mehrere Pflichtverletzungen eines Beamten vor und sind diese entscheidungsreif, so muß darüber auch gleichzeitig entschieden werden (stRspr, z.B. Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 1 DB 22.78 <BVerwGE 63, 123 = BVerwG DokBer B 1978, 317 = ZBR 1979, 24 = DÖD 1979, 26>; Beschluß vom 9. Juni 1983 - BVerwG 1 D 44.83 <BVerwGE 76, 90 = BVerwG DokBer B 1983, 331 - DÖD 1983, 219 - ZBR 1983, 243>, jeweils m.w.N.).

    Ansonsten, das heißt insbesondere im Falle der rechtzeitigen Kenntnis der Verfehlung, darf diese nur dann gesondert verfolgt werden, wenn die Einleitungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen mit der Entscheidung über die bereits entscheidungsreife andere Dienstpflichtverletzung nicht warten will (stRspr, z.B. Beschluß vom 4. September 1978 a.a.O.; Beschluß vom 9. Juni 1983 a.a.O.; Urteil vom 25. September 1985 - BVerwG 1 D 73.84 und 1 D 36.85 <BVerwGE 83, 59 = NVwZ 1986, 923 = ZBR 1986, 63 = DVBl 1986, 152 [BVerwG 25.09.1985 - 1 D 73/84]>, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei

    Zwar gebietet es der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, das durch mehrere Dienstpflichtverletzungen zutage getretene Fehlverhalten eines Beamten, das - wie hier - in einem inneren und äußeren Zusammenhang steht (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 26.91 -, BVerwG DokBer B 1992, 191 = ZBR 1992, 281 = NVwZ-RR 1992, 571 m.w.N.), einheitlich zu würdigen und mit einer einheitlichen Disziplinarmaßnahme zu belegen (vgl. Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 1 DB 22.78 -, BVerwGE 63, 123 (124) = BVerwG DokBer B 1978, 317 = ZBR 1979, 24 = DÖD 1979, 26 = DÖV 1979, 334; Urteil vom 25. September 1985 - BVerwG 1 D 73.84 und 1 D 36.85 -, BVerwGE 83, 59 (60) = BVerwG DokBer B 1985, 319 = DVBl 1986, 152 = ZBR 1986, 63 = NVwZ 1986, 923 ).
  • VG Meiningen, 23.04.2020 - 6 D 141/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters - hier: Handeln zum

    Der aus § 77 Abs. 1 BBG folgende und im Dienstrecht seit jeher anerkannte Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens gebietet es, das durch mehrere Verfehlungen zutage tretende Fehlverhalten eines Beamten einheitlich zu würdigen (BVerwG, B. v. 04.09.1978 - 1 DB 22/78 -, juris, Rdnr. 7).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 25.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung der

    Ein Verfahrensfehler hätte im übrigen nach der Rechtsprechung des Senats nicht vorgelegen, da die jetzigen Verfehlungen erst nach Einleitung des früheren förmlichen Disziplinarverfahrens bekanntgeworden sind und in dieses nicht mehr einbezogen werden konnten (vgl. hierzu Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 1 DB 22.78 - <BVerwGE 63, 123>, BDHE 7, 35, auch Urteil vom 25. September 1985 - BVerwG 1 D 73.84 und 1 D 36.85 - <BVerwGE 83, 59>).
  • BVerwG, 25.09.1985 - 1 D 73.84

    Beamtenrecht - Dienstpflichtverletzung - Einheit des Dienstvergehens -

    Werden entgegen dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens mehrere Dienstpflichtverletzungen in getrennten Disziplinarverfahren verfolgt, so wird ein darin liegender Verfahrensmangel dadurch geheilt, daß die beiden Verfahren vor rechtskräftigem Abschluß verbunden werden (Ergänzung zu BVerwGE 63, 123).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 D 44.83

    Verstoß gegen den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Neuverhandlung

    Hat allerdings die Einleitungsbehörde verkannt, daß ihr ein Ermessen zusteht, so ist dieses nicht pflichtgemäß ausgeübt und damit ebenso rechtsfehlerhaft wie im Fall einer Ermessensüberschreitung oder eines Ermessensmißbrauchs(Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 1 DB 22.78 - [BVerwGE 63, 123]).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Da der Senat nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einleitungsbehörde setzen kann, muß es dieser überlassen bleiben, in welcher Höhe sie den Einbehaltungsbetrag für den genannten Zeitraum neu festsetzt (BVerwGE 63, 123 ).
  • BGH, 16.03.1998 - NotSt (Brfg) 3/97

    Disziplinarrechtliche Konsequenzen einer nachträglichen Änderung einer Urkunde

    Zwar gebietet es der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens im allgemeinen, daß der Dienstvorgesetzte oder die Einleitungsbehörde über alle bekannten Verfehlungen eines Notars gleichzeitig entscheidet; eine bereits bekannte Verfehlung darf nur dann gesondert von anderen Verfehlungen verfolgt werden, wenn die Entscheidung hierüber auf pflichtgemäßem Ermessen beruht (vgl. BVerwGE 63, 123; BVerwG Beschl. v. 9. Juni 1983 - 1 D 44.83, DÖD 1983, 219 m.w.N.).
  • VG Stade, 28.03.1994 - 9 A 6/93

    Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens;

    Sonst darf eine Verfehlung nur dann gesondert verfolgt werden, wenn der Dienstvorgesetzte oder die Einleitungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen mit der Entscheidung über die bereits entscheidungsreifen Verfehlungen nicht warten will (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4.9.1978 - 1 DB 22.78 -, BVerwGE 63, 123 [BVerwG 04.09.1978 - 1 DB 22/78] ).
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